kfwStaat­li­che För­de­rung für die Auf­rüs­tung von Ein­bruch­schutz­maß­nah­men durch die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW): Bei der Sanie­rung einer Bestands­im­mo­bi­lie gibt es die Mög­lich­keit, für den Ein­bau ein­bruch­hem­men­der Pro­duk­te eine staat­li­che För­de­rung bzw. einen Zuschuss zu erhalten.

 

Das Wichtigste in Kürze:

- bis 6.250 Euro Zuschuss pro Wohn­ein­heit bei Kom­bi­na­ti­on von Maß­nah­men Barrierereduzierung/Einbruchschutz
– bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohn­ein­heit aus­schließ­lich für Maß­nah­men zum Einbruchschutz
– für pri­va­te Eigen­tü­mer, die Wohn­raum bar­rie­re­redu­ziert umbau­en oder umge­bau­ten Wohn­raum kaufen
– Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­be­trag von 2.000 Euro­fle­xi­bel kom­bi­nier­bar mit ande­ren Fördermitteln

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter die­sem Link: » KFW